1. Sprachausbildungsprogramme:Anmeldemöglichkeit jederzeit im Jahr mit Vorlage von Fotokopien von Pass und Visum, 3 Passfotos und dem Anmeldeformular
2. Undergraduate-Studiengänge:Anmeldung vor dem 30. Juli jedes Jahres mit Vorlage der folgenden Dokumente:
(1) Fotokopie von Pass und Visum und 7 Passfotos
(2) Fotokopie des HSK-Zertifikats und eines Leistungsberichts
(3) Schulabschluss und Schulleistungsbericht (Wenn die im Zeugnis oder Bericht verwendete Sprache weder Chinesisch noch Englisch ist, sollten die Dokument ein einer notariell beglaubigten chinesischen oder englischen Übersetzung vorgelegt werden.)
3. Master-Studiengänge:Anmeldung vor dem 30. Juni jedes Jahres. Das Datum für die Aufnahmeprüfung wird später mitgeteilt. Die folgenden Dokumente sind vorzulegen:
(1) Die oben unter (1) und (2) erwähnten Dokumente für Undergraduate-Programme
(2) Fotokopie des Hochschulabschlusszeugnisses bzw. Zeugnis des Bachelor-Abschlusses (Wenn die im Zeugnis verwendete Sprache weder Chinesisch noch Englisch ist, sollten die Dokumente in einer notariell beglaubigten chinesischen oder englischen Übersetzung vorgelegt werden)
(3) Empfehlungsbriefe von zwei Professoren
4. Promotionsstudiengänge: Anmeldung vor dem 30. Juni jedes Jahres. Das Datum für die Aufnahmeprüfung wird später mitgeteilt. Die folgenden Dokumente sind vorzulegen:
(1) Die oben unter (1) und (3) erwähnten Dokumente für Master-Programme
(2) Fotokopie des Hochschulabschlusszeugnisses bzw. Zeugnis des Master-Abschlusses (Wenn die im Zeugnis verwendete Sprache weder Chinesisch noch Englisch ist, sollten die Dokumente in einer notariell beglaubigten chinesischen oder englischen Übersetzung vorgelegt werden.)